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Statuten


Statuten, von der 24. Generalversammlung am 23. März 2017 genehmigt


Artikel 1

Der, unter dem Namen Elektro Offroad Club Dielsdorf, abgekürzt "EOCD", gegründete Verein ist eine Vereinigung von Elektro - Buggy - Modellsportfreunden. Der Verein ist überparteilich und konfessionell neutral, im Sinne von Art. 60 ff des schweizerischen ZGB (Zivilgesetzbuch).


Artikel 2

Der Club bezweckt den Zusammenschluss von Modellauto - Sportlern mit dem Ziel, den Sport und eine gute Kameradschaft zu pflegen. Weiterhin soll auch bei der Jugend das Interesse und die Freude an den Clubzielen als sinnvolle Freizeitbeschäftigung geweckt werden. Es werden clubinterne Veranstaltungen und Ausstellungen durchgeführt. Die Teilnahme an Wettbewerben im In- und Ausland wird gefördert.


Artikel 3

Es werden alle unserem Verein wohlgesinnten, modellsportbegeisterten Personen aufgenommen, die sich in das Vereinsgefüge eingliedern.


Artikel 4

Der Club besteht aus Aktiv-, Passiv-, Jugendmitgliedern, Gönnern, Ehrenmitglieder, Ehrenpräsident. Unter Aktiven gibt es die Unterkategorie „Arbeitsteam„. Aktiv-, Passiv-, Jugendmitglieder sind im Club voll stimmberechtigt. Bei Abstimmungen über Piste und Gelände hat das Arbeitsteam, gemeinsam mit dem Vorstand ein Vetorecht.
Es können nur Aktiv- oder Passivmitglieder in den Vorstand gewählt werden. Aktiv- und Jugendmitglieder nehmen für und im Namen des Clubs an Rennen im In- und Ausland teil. Gönner werden bevorzugt über die laufenden Clubaktivitäten informiert, dürfen die Bahn aber nur mit Absprache und Anwesenheit eines Vorstandsmitglieds benutzen.
Zum Ehrenmitglied bzw. Ehrenpräsident kann auf Vorschlag des Vorstands durch die Generalversammlung ernannt werden, wer sich um den Verein in besonderer Weise verdient gemacht hat. Diese sind weiterhin stimmberechtigt und vom Mitgliederbeitrag befreit.


Artikel 5

Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt durch den Vorstand.


Artikel 6

Die Mitgliedschaft erlischt durch den Austritt. Der beabsichtigte Austritt ist dem Präsidenten schriftlich einen Monat vor Austritt mitzuteilen und wird auf Ende des Vereinsjahres wirksam. Jahresbeiträge werden nicht zurückerstattet.


Artikel 7

Mitglieder die ihren statuarischen Verpflichtungen nicht nachkommen oder dem Ansehen des Clubs wesentlichen oder leichtfertigen Schaden zufügen, können während des Jahres durch den Beschluss des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.


Artikel 8

Die Organe des Vereins sind:

a. Mitgliederversammlung
b. Vorstand
c. Rechnungsrevisoren

Oberstes Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Die ordentliche GV findet einmal jährlich statt. Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe der Traktanden. Im Weiteren kann der Vorstand nach bedarf eine ausserordentliche Generalversammlung einberufen. Die Mitglieder können beim Präsidenten eine ausserordent-liche GV verlangen, wenn 20% aller Mitglieder schriftlich ihr Einverständnis geben und eine Traktandenliste beigelegt wird. Wenn es sich bei den vorgeschlagenen Traktanden um unklare oder unbestimmte Begehren handelt, ist der Vorstand berechtigt die Traktandenliste zurückzuweisen oder die verlangte GV nicht durchzuführen.
Die Bestimmungen sind Bestandteil der Statuten.


Artikel 9

Der Vorstand wird durch die GV für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Je nach Anzahl der zur Verfügung stehenden Mitglieder werden drei (*), fünf (**) oder sieben (***) Personen in den Vorstand gewählt.
Der Vorstand besteht aus folgenden Mitgliedern:

a. Präsident *
b. Vizepräsident **
c. Aktuar *
d. Vizeaktuar ***
e. Kassier *
f. Jugenbetreuer ***
g. Webmaster **

Der Präsident vertritt den Club nach Aussen, leitet die Vorstandssitzungen. Er beruft die Generalversammlung (GV) und die Vorstandssitzungen ein und überwacht die Arbeit des Vorstandes. Er verfasst den Jahresbericht. Zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied führt er die rechtsgültige Unterschrift für den Verein.
Der Aktuar führt das Clubsekretariat und erledigt, nach Absprache unter den Vorstandsmitgliedern, die Arbeiten für den Club, welche nicht durch den Präsidenten erledigt werden. Er führt an den Sitzungen das Protokoll. Er pflegt die Kontakte mit den Medien und betreibt Öffentlichkeitsarbeit im Interesse des Vereins. Als Beisitzer übernimmt er die Funktion des Präsidenten im Verhinderungsfall. Im Übrigen kann ihm die Erledigung einzelner Geschäfte übertragen werden, über die der Vorstand beschliesst.
Der Kassier besorgt unter Aufsicht des Vorstandes das Rechnungswesen und führt die Buchhaltung. Er legt spätestens einen Monat nach Ablauf des Geschäftsjahres die Rechnungen vor. In Angelegenheiten die das Kassawesen betreffen hat der Kassier Einzelunterschrift bis in Höhe von Fr. 1000.-.

2017 / gem. GV, Vorstand